Sehr geehrte Damen und Herren,
im Anhang übersende ich die Sitzungsankündigung für die kommende Woche.
Zum Prozessauftakt am kommenden Donnerstag (26.06.2025) in der Strafsache gegen Stanley R. u.a. - „Combat 18 Deutschland" haben zwischenzeitlich einige Medienvertreter/innen ihr Interesse und ihr Kommen angekündigt. Angesichts der im Sitzungssaal 130 zur Verfügung stehenden Plätze für Medienvertreter/innen ist nach derzeitigem Stand damit zu rechnen, dass ausreichend Plätze für alle interessierten Medienvertreter/innen zur Verfügung stehen werden. Ein gesondertes Akkreditierungsverfahren hat der Vorsitzende daher nicht angeordnet. Als Ansprechpartner wird Ihnen zum Prozessauftakt ausschließlich Herr Richter am Landgericht Manuel Zdarta gerne zur Verfügung stehen. Um eine bestmögliche organisatorische Planung sicherzustellen, bitten wir darum Interesse an O-Tönen nach Möglichkeit bereits im Vorfeld bei Herrn Zdarta anzumelden. Sie erreichen Herrn Zdarta telefonisch unter den Rufnummern: 0231 - 926 10237 und 0151 – 65448203 und per E-Mail an pressestelle@lg-dortmund.nrw.de und an Manuel.Zdarta@lg-dortmund.nrw.de.
Freundliche Grüße
Im Auftrag
Nesrin Öcal
Richterin am Landgericht
Dezernentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Landgericht Dortmund
Kaiserstraße 34, 44135 Dortmund
Telefon: 0231 926 10104, Mobil: 0175 6105226
E-Mail: nesrin.oecal@lg-dortmund.nrw.de
Donnerstag,
26.06.2025 09:30 130
Stanley R., Keven L., Gregor
Alexander M., Robin David S.
Eisenach,
Eisenach,
Höchstberg,
Muggensturm
Verstoßes gegen ein
Vereinigungsverbot 32 FS am 27.06.2025,
10.07.2025, 11.07.2025,
24.07.2025, 25.07.2025,
15.08.2025, 21.08.2025,
22.08.2025, 04.09.2025,
05.09.2025, 18.09.2025,
19.09.2025 3/2
32 KLs 28/24
Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten Stanley R. (*18.03.1976), Keven L. (*10.07.1980), Gregor M. (*25.02.1980) und Robin S. (*19.10.1984) vor, in Kenntnis und Zuwider eines bestandskräftigen
Verbots die Vereinigung „Combat 18 Deutschland“ gemeinsam mit weiteren Mitgliedern bis mindestens ins Frühjahr 2022 weitergeführt zu haben. Stanley R. soll dabei ab Ende Oktober 2020 die Rolle des
Anführers übernommen und mindestens 14 konspirative Treffen organisiert haben. Bei einem dieser Treffen sei ein sogenannter „Leistungsmarsch“ durchgeführt worden, bei einem anderen ein
Aufnahmeverfahren für „Supporter“ (also Anwärter), das unter anderem Fragen zum Nationalsozialismus beinhaltete. Keven L. und Robin S. sollen diese Aufnahmerituale maßgeblich geplant und
organisiert haben. Gregor M. wird beschuldigt, im Namen der Organisation Rechtsrockkonzerte organisiert und zusammen mit Stanley R. Tonträger sowie Kleidung mit Bezug zu „Combat 18 Deutschland“
produziert lassen zu haben. Zudem soll Stanley R. laut Ermittlungen des Generalbundesanwalts auch für die Vernetzung mit weiteren rechtsextremen Gruppierungen verantwortlich gewesen sein.
„Combat 18 Deutschland“ ist eine rechtsextreme Organisation und der deutsche Ableger der in Großbritannien tätigen Gruppierung „Combat 18“. Aufgrund ihrer verfassungsfeindlichen Ausrichtung sowie ihrer Gegnerschaft zum Gedanken der Völkerverständigung ist sie seit Oktober 2020 mit rechtskräftiger Wirkung verboten.